„Startet das Psychotherapiestudium im Wintersemester 20/21?“ von Prof. Dr. Wolfgang Schönpflug

Die neue Approbationsordnung ist da! Vor einem Jahr habe ich in einem Interview mit dem Titel “Ist die Psychologie noch zu retten?” die dramatischen Veränderungen behandelt, welche der Psychologie als Wissenschaft und Beruf bevorstehen dürften, wenn die gegenwärtige Reform der Psychotherapieausbildung verwirklicht wird. Nachdem in diesem Monat das Gesundheitsministerium die neue Approbationsordnung erlassen hat, lassen sich manche Auswirkungen klarer einschätzen. Zunächst werde ich darstellen, wie überhaupt die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Zukunft gestaltet sein soll.

Die Reform ist nun in vollem Gange: Das „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ ist beschlossen, der Bundesgesundheitsminister hat gerade die zugehörige Approbationsordnung erlassen (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 12. März 2020). Nun sind die Hochschulen am Zug. Sie müssen ihre Studienordnungen neu schreiben. Und ihre Entwürfe müssen die zuständigen Landesministerien oder Senatsverwaltungen genehmigen. Ob das bis zum Wintersemester gelingt, wenn der nächste Jahrgang von Studienwilligen in die Hörsäle drängt? Nach den alten gesetzlichen Bestimmungen kann der neue Jahrgang jedenfalls das Studium nicht mehr aufnehmen. Denn diese sind nur noch bis zum 1. September dieses Jahres in Kraft.

So wird es in Zukunft sein: Es gibt eine staatliche Approbationsprüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält die Approbation für Psychotherapie. Die Approbation berechtigt zur selbständigen und eigenverantwortlichen Psychotherapie. Approbierte können sich beruflich weiterbilden; danach können sie die Zulassung zum System der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Die Approbationsprüfung setzt ein Bachelor-/Masterstudium an einer Hochschule voraus. Für das Bachelorstudium sind sechs Lehrgebiete vorgeschrieben: Klinische Psychologie, Nicht-klinische Psychologie (u. a. Entwicklungs- und Sozialpsychologie), Methodenlehre und Diagnostik, Medizin und Psychopharmakologie; für diese Lehrgebiete ist ein Mindestumfang vorgegeben. Hinzu treten weitere Bezugswissenschaften der Psychotherapie – wie etwa Philosophie oder Neurowissenschaft. Im Bachelorstudium soll in die Grundlagen der Psychotherapie eingeführt werden. Das Masterstudium konzentriert sich dann auf Forschungen zur Psychotherapie, die Lehre von den psychischen Störungen und ihrer Behandlung, die weiteren Aufgaben Klinischer Psychologinnen und Psychologen – wie etwa Begutachtung – sowie einschlägige berufsrechtliche und ethische Fragen. Auch zum Masterstudium werden Mindestumfänge für Lehrgebiete vorgegeben. Das Studium soll die für den Beruf der Psychotherapie nötigen Kompetenzen vermitteln. Daher gehören zum Pflichtprogramm sowohl im Bachelor- als auch im Masterabschnitt praktische und patientennahe Übungen und Tätigkeiten. Insgesamt sind etwa zwei Drittel des Studiums staatlich vorgegeben, und die Hochschulen sind verpflichtet, etwa ein Fünftel des Studiums praxis- und patientennah zu gestalten.

Was wird damit anders? Die Approbation wird vor der Weiterbildung erteilt, nicht wie bisher nach der Weiterbildung. Therapeutische Leistungen können daher schon während der Weiterbildung vergütet werden; das Gesetz garantiert sogar ein Mindesteinkommen von 1.000 Euro monatlich. Damit entspannt sich die oft als prekär beklagte Lage der Berufsanfänger. Die Approbation wird für Psychotherapie insgesamt erteilt, nicht mehr wie bisher getrennt für Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Daher setzt die Vorbereitung auf die Approbation weder – wie bisher für Erwachsenenpsychotherapie – allein ein Studium der Psychologie voraus, noch – wie bisher für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – allein ein Studium der Pädagogik. Vielmehr werden sowohl Kenntnisse der Psychologie als auch Kenntnisse der Pädagogik verlangt, dazu noch – wie erwähnt – Medizin, Psychopharmakologie sowie andere Bezugswissenschaften. Das bisher disziplinäre Studium wird also multidisziplinär.

Wenn in Zukunft Großeltern ihre Enkel fragen: „Was studierst du eigentlich?“ Dann müssten die „studierenden Personen“ – so die neue Sprachregelung in der Approbationsordnung – streng nach der gesetzlichen Regelung antworten: „Wir erwerben die Kompetenzen zur Ausübung des Berufs eines Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin.“ So drückt es der Gesetzgeber aus und vermeidet es, dem von ihm kreierten Studiengang einen Namen zu geben. Der Gesundheitsminister ist vor der Presse weniger zurückhaltend und spricht beherzt von einem Psychotherapiestudium. Die Bezeichnung „Psychotherapiestudium“ ist inzwischen in aller Munde. Die Scheu, die zum Psychotherapeutenberuf führende Ausbildung offiziell als Psychotherapiestudium zu bezeichnen, beruht vor allem auf Rücksichtnahme gegenüber der Psychologie und der Pädagogik, die bisher allein die wissenschaftliche Vorbereitung auf die therapeutische Praxis geleistet haben. Ob sie das effektiv genug taten, ist umstritten. Obwohl der Gesetzgeber im Streit um die Kompetenz akademischer Disziplinen nicht offen Partei ergreift, folgt er doch zwei Forderungen aus der öffentlichen Debatte: Die Anerkennung einer eigenen Psychotherapiewissenschaft und die Einführung eines sich über alle Studiensemester erstreckenden „Direktstudiums“ der Psychotherapie. Die Entscheidung über den Namen des neuen Studiengangs ist nunmehr in die Hochschulen verlagert, und diese werden sich wahrscheinlich nicht alle auf denselben Namen einigen. Sie können den neuen Studiengang weiterhin als „Psychologie“ oder „Pädagogik“ bezeichnen, oder sie geben den traditionellen Namen auf und bezeichnen den Studiengang klar als „Psychotherapie“ – wobei als Kompromisslösung auch „Psychologie und Psychotherapie“ eine Chance hat.

Bild: Manfred Evertz

Eine kleine Revolution ist für ein akademisches Fach die vergleichsweise hohe Praxis- und Patientennähe des Studiums. Man kann den neuen Studiengang fast als „dual“ bezeichnen. Bisher hat man Studierende in den Semesterferien in sechswöchige Außenpraktika geschickt, damit sie etwas Berufspraxis schnuppern. In den Instituten gab es ein Empirisches Praktikum, bei dem die Probanden meist selbst Studierende waren. Für die neuen „Berufspraktischen Einsätze“, Magisterarbeiten und weitere Forschungen werden die Hochschulen Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen als Partnerinnen gewinnen müssen. Wollen sie aber selbst Lehre, Forschung und Praxis verbinden, werden sie ihre Hochschulambulanzen ausbauen. Dann entstehen Kliniken wie in der Medizin, in denen angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen Teil ihres Studiums absolvieren, Forschungen für ihre wissenschaftlichen Arbeiten durchführen und schließlich ihre berufliche Weiterbildung erhalten.

Das mag gesundheitspolitisch eine glänzende Perspektive sein. Für die Psychologie wird die gegenwärtige Entwicklung zur Existenzfrage. Verliert das Fach Psychologie im Psychotherapiestudium an Bedeutung, so wird Psychotherapie nicht mehr als psychologischer Beruf erkennbar. Das droht auch, die Qualifikation der Studienabsolventen zu mindern. „Wirkt nicht richtig“, hat der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen das Reformgesetz kritisiert und aus Protest dagegen sogar eine Demonstration vor dem Berliner Reichstagsgebäude veranstaltet. Zudem befürchtet der Berufsverband eine „Klinikisierung und Medikalisierung“ psychologischer Berufe, wenn für Psychotherapie Approbierte in Schulen, Bertriebe etc. drängen. Besorgnis erregt an den Psychologischen Instituten und Fachbereichen der Hochschulen, dass Personal- und Sachmittel für Grundlagen- und nicht-klinische Praxisfächer gestrichen werden könnten, um Mittel für den erhöhten Bedarf an im Bereich der Psychotherapie freizusetzen.

In der Tat: Die Nachfrage nach dem neuen Psychotherapiestudium wird beträchtlich sein. Ob dagegen an allen Hochschulorten die bundesweite Nachfrage nach Experimenteller Psychologie, Sozialpsychologie, Wirtschaftspsychologie und Ähnlichem für ein volles Lehrangebot ausreicht, ist ungewiss. Wirtschaftlich gesehen, ist dann eine Umschichtung von Ressourcen zugunsten des klinisch-therapeutischen Bereichs geboten. Und was den Psychologenberuf anbelangt: Angesichts der zu erwartenden starken Nachfrage werden die staatlichen Hochschulen bestrebt sein, die Zahl der Plätze für das Psychotherapiestudium hochzuhalten; für Privathochschulen ist das Studienangebot sicher auch finanziell attraktiv. Studierende haben freilich keine Gewähr, nach dem Studium zum Psychotherapeutenberuf zu gelangen; der Gesundheitsminister will nämlich die Zahl der Approbationen „deckeln“. Auch hat, wer nach der Approbation die Weiterbildung absolviert hat, keinen Anspruch auf Krankenkassenzulassung; die Kassen können die Zulassung aus Kostengründen einschränken. Damit ist abzusehen, dass psychotherapeutisch Aus- und sogar Weitergebildete auf nicht-therapeutische Berufe ausweichen müssen, dann z.B. mit ausgebildeten Familien-, Schul- und Arbeitspsychologen konkurrieren und in Schulen, Betrieben usw. das breite Spektrum psychologischer Leistungen auf klinisch ausgerichtete reduzieren (z. B. in Schulen auf die Betreuung von auffälligen Schülern zu Lasten von Schullaufbahnberatung und Unterrichtsorganisation).

Eine Konkurrenz zwischen Psychotherapie und nicht-klinischer Psychologie wäre gar nicht entstanden, hätte man das neue Studium zusätzlich zu dem bestehenden eingerichtet; wofür man allerdings beträchtliche Personal- und Sachmittel bereitstellen müsste. Völlige Neueinrichtungen waren freilich nicht nötig. Die bestehenden Psychologischen Institute und Fachbereiche waren bereit, ja sogar vielfach bestrebt, sich an dem reformierten Studium zu beteiligen. Doch nun erweist sich: Für die Reform reichen die vorhandenen Kapazitäten an Klinischer Psychologie nicht aus, während vorhandene Kapazitäten an nicht-klinischer Psychologie jedenfalls für den Psychotherapiestudiengang nicht mehr gebraucht werden. Kann man die Kapazitäten erhalten für psychologische Lehre und Forschung außerhalb der Psychotherapie?

Die Präsidenten der Deutsche Gesellschaft für Psychologie und des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen unterzeichneten noch 2015 eine Erklärung, nach der die Reform der Therapieausbildung nicht auf Kosten nicht-klinischer Fächer erfolgen dürfe. Das war eine klare Forderung nach zusätzlichen Mitteln. Der Gesundheitsminister selbst errechnete einen erhöhten Bedarf für die neue Ausbildung und Prüfung. Doch schon bei der Beratung im Bundesrat gaben die für die Finanzierung der Hochschulen zuständigen Länder zu Protokoll, sie seien an der Vorbereitung der Reform nur unzureichend beteiligt gewesen und hätten dafür keine Mittel vorgesehen. Das bedeutet: Auf absehbare Zeit müssen die Hochschulen die Reform aus ihren bestehenden Haushalten finanzieren. Werden sie dafür nicht in erster Linie Mittel aus dem Bereich der Psychologie selbst umwidmen?

Die Präsidien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie haben bei der Reform der Psychotherapieausbildung einen besonderen Eifer an den Tag gelegt. Ihre Strategie war, den Schwerpunkt der klinischen Ausbildung in den Masterstudiengang zu legen und die nicht-klinische Psychologie im Bachelorstudium so zu stärken, dass deren Kapazitäten voll erhalten blieben. Dazu sollte vor allem der Freiraum genutzt werden, den Gesetz und Verordnung den Hochschulen bei ihrer Studienordnung ließ. Das Bachelorstudium sollte dadurch „polyvalent“ werden, d.h. eine Fortsetzung in Masterstudien mit anderen als klinischen Schwerpunkten zulassen. Der Begriff „polyvalent“ wurde tatsächlich in das Reformgesetz aufgenommen. Doch die weiteren Regeln machen es sehr schwer, eine Polyvalenz in dem genannten Sinne zu verwirklichen. Denn der für polyvalente Psychologie verfügbare Freiraum ist im Laufe der Beratungen immer kleiner geworden. Erstens wurden die festgesetzten Pflichtanteile als Mindestwerte deklariert; es ist damit zu rechnen, dass diese in den örtlichen Studienordnungen überschritten werden und die zur freien Verfügung verbleibende Stundenzahl schrumpft. Zweitens ist Psychologie eindeutig als Bezugswissenschaft der Psychotherapie definiert und steht in Konkurrenz mit anderen als Bezugswissenschaft in Frage kommenden Disziplinen. Und drittens ist deutlich gemacht, dass Psychologie das Studienangebot nicht dominieren darf und überhaupt nur insoweit zu lehren ist, als eine Relevanz für die Psychotherapie besteht. Man muss fragen: Für welche Psychotherapie? Ist es die in den Klassifikationssystemen der Krankenkassen und in den Manualen der Richtlinienverfahren definierte? Dann muss sich psychologische Lehre tatsächlich – wie schon so oft in der Vergangenheit – die Kritik gefallen lassen, sie sei für die Praxis nicht relevant! Dann ist nur wissenschaftlich legitimierte und nur in anderen Anwendungsfeldern bewährte Psychologie Ballast, den Reformer zu Recht abzuwerfen trachten!

Spätestens bei der Studienplanung wird man sehen: Das Konzept der Polyvalenz ist gescheitert. Und wenn Hochschulen an dem Konzept festhalten, so ist das Formsache und wird der Psychologie in ihrer bisherigen Fächervielfalt nicht helfen, ihre Bestände zu erhalten. Wie konnten die Deutsche Gesellschaft für Psychologie am Reformprozess mitwirken, ohne für den Fall einer ernsthaften Gefährdung zahlreicher Fachgruppen ihre Unterstützung zu versagen? Diese Frage stellt sich umso dringlicher, als die überwiegende Mehrheit ihrer Mitglieder gefährdeten Fachgruppen angehört. Über Erklärungen wird man wohl diskutieren, wenn in den nächsten Monaten die Folgen der laufenden Reform erkennbar werden. Doch Erklärungsansätze seien schon heute genannt: Motor der Reformen waren Therapeutenverbände, insbesondere die Bundespsychotherapeutenkammer, die alle in Deutschland tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertritt – es sind 52.000. Seit dem 16. Psychotherapeutentag im Jahre 2010 hat die Bundespsychotherapeutenkammer das Prinzip der einheitlichen und multidisziplinären Ausbildung vertreten. Beim Bundesgesundheitsministerium fand das offenen Ohren, weil es in das Schema der heilkundlichen Berufe passte. Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie suchte die Fachgruppe „Klinische Psychologie“ oder zumindest die in einer Kommission „Psychologie und Psychotherapie“ vertretenen Mitglieder der Fachgruppe den Schulterschluss mit der Bundespsychotherapeutenkammer. Allerdings war man mit einem klinischen Schwerpunkt im Masterstudiengang zufrieden; ein Wachstum an Personal und eine Vergrößerung von Hochschulambulanzen hätte auch eine vergleichsweise kleine Reform eingebracht.

Als sich eine Reform abzeichnete, welche die Psychologie in ihrer Breite zu dezimieren droht, hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychologie keinen Widerspruch eingelegt. Das mag daran liegen, dass in der Gesellschaft selbst eine Gruppierung Einfluss gewonnen hatte, für die ein Direktstudium der Psychotherapie die höchste Priorität hatte: der Fakultätentag Psychologie. Der Fakultätentag ist eine Versammlung von Vertretern psychologischer Studieneinrichtungen – offenbar nach dem Vorbild des Psychotherapeutentages und des Medizinischen Fakultätentages. Der Fakultätentag ist – wohl auf Initiative Klinischer Psychologen – im Jahre 2016, in der Endphase der Reformdiskussion, gegründet worden. Als Institutionenvertretung bildet er – eine ungewöhnliche Konstruktion – eine Fachgruppe innerhalb der Gesellschaft, und ihr Vorsitzender ist im Reformjahr zusammen mit der Präsidentin der Gesellschaft als Doppelspitze aufgetreten. Zusammen haben sie das Reformgesetz und die Approbationsordnung öffentlich begrüßt.

Das Jahr 2020 könnte also zu einem Schicksalsjahr für die Psychologie in Deutschland werden. Wird Psychologie als Wissenschaft und Beruf bleiben, was sie geworden ist – frei und reich an Perspektiven? Oder wird sie zur alten Dame am Hof einer aufstrebenden Psychotherapie? Oder wird sie zum gesunkenen Luxusliner, aus dessen Rumpf findige Taucher immer wieder wertvolle Stücke bergen?

Wolfgang Schönpflug

  • Geboren 1936 in Berlin. Studium der Psychologie, Physiologie, Betriebswirtschaftslehre an der University of Kansas, Lawrence, Kansas (USA) und Frankfurt am Main.
  • Wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten Frankfurt a. M. (Prof. Rausch) und Bochum (Prof. Heckhausen). 1967 Dozent, 1969 Wissenschaftlicher Rat und Professor an der Universität Bochum. Seit 1974 Professor für Psychologie (Schwerpunkt Allgemeine Psychologie) an der Freien Universität Berlin (seit 2003 emeritiert).
  • Mitwirkung in örtlichen und überregionalen Studienreformkommissionen. Erster Vorsitzender der Sektion Ausbildung (jetzt: Aus-, Fort- und Weiterbildung) des Berufsverbands deutscher Psychologen (jetzt: Psychologinnen und Psychologen). 2016 Goldene Ehrennadel des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen.

Literaturhinweise:

  • Schönpflug, W. (2006). Einführung in die Psychologie. Weinheim: BeltzPVU (2012 Lizenzausgabe Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft).
  • Schönpflug, W. (2013). Geschichte und Systematik der Psychologie. Weinheim: Beltz (dritte, neu bearbeitete Auflage).
  • Schönpflug, W. (2016). Psychologie – historisch betrachtet. Wiesbaden: Springer.

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