„Die Bedeutung von Emotionen in sozialen Konflikten“ von Prof. Dr. Leo Montada

Üblicherweise werden soziale Konflikte erklärt mit der Unvereinbarkeit der von den Konfliktparteien vertretenen „Positionen“( Standpunkte, Überzeugungen, Interessen, Vorlieben, Ziele usw.). Damit ist das Wesen eines sozialen Konfliktes aber nicht beschrieben. Viele Menschen, soziale Gruppen, auch Staaten haben unterschiedliche Positionen ( z.B. Standpunkte zu politischen Fragen, religiöse Glaubensüberzeugungen, Hobbys, Musikvorlieben, Lebensziele), ohne in Konflikt miteinander zu geraten.

Hinzu kommen muss Folgendes: Die Positionen der anderen Seite müssen eigene Anliegen beeinträchtigen oder bedrohen. Eine andere Meinung zu einem politischen Problem kann als Kritik der eigenen Urteilfähigkeit, eine andere Glaubensüberzeugung kann als bedrohlich für das Gemeinwesen oder die eigene Autorität, ein anderes Hobby kann als Ende einer Zusammenarbeit, eine abweichende Musikpräferenz als Austritt aus der Gemeinschaft und divergierende Lebensziele als Bedrohung von Freundschaft oder Partnerschaft erlebt werden.

All das kann bedauert werden, muss aber nicht zu einem Konflikt führen. Es ist eine notwendige Voraussetzung für die Entstehung eines sozialen Konflikts, dass sich eine Person über illegitimes Tun oder Unterlassen eines oder mehrerer anderer Akteure empört. Empörung hat mehrere Voraussetzungen:

  • Ein subjektiver Anspruch oder eine subjektiv als geltend angesehene Norm wird als verletzt angesehen, z. B. der Anspruch, dass Mitglieder einer Gemeinschaft die eigenen Überzeugungen und Vorlieben teilen oder die eigene Meinungsführerschaft anerkennen.
  • Die anderen werden für ihr Verhalten verantwortlich gemacht, d.h. sie haben sich frei dazu entschieden, es war nicht ihre Natur, nicht die Umstände, die ihr Verhalten determiniert hat,
  • und sie haben dafür keine akzeptablen Rechtfertigungsgründe.

Das heißt, das auch als illegitim angesehenes Tun oder Unterlassen anderer nicht immer zu einem Konflikt führt: Es mögen Rechtfertigungsgründe vorgebracht oder vermutet werden; die Geltung der angelegten Normen kann relativiert werden; die Verantwortlichkeit der Akteure kann in Zweifel gezogen werden.

Es kommt in der Regel auch nicht zu einem Konflikt, wenn die Akteure die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns oder Unterlassens rasch einsehen und bedauern, wenn sie um Verzeihung bitten (Goffmann 1971), sich gegebenenfalls auch um einen Ausgleich eingetretener Beeinträchtigungen bemühen.

Exkurs: Die Bitte um Verzeihung

Die Bitte um Verzeihung ist ein Heilmittel in Konflikten, was empirisch nachgewiesen ist Kirchhoff und Montada 1999). Dass ernst gemeinte Bitten um Verzeihung – nicht ein unwillig „hingerotztes“ oder abgenötigtes „Tschuldigung“ – diese befriedende Wirkung haben, wird plausibel, wenn man sich bewusst macht, dass durch in einer Bitte um Verzeihung viele Übereinstimmungen oder gemeinsame Sichten zwischen „Täter“ und „Opfer“ zum Ausdruck kommen:

  • Täter und Opfer stimmen überein, dass die verletzte Norm, der verletzte Anspruch Geltung haben,
  • dass sie die Norm oder den Anspruch verletzt haben, und zwar sträflich, das heißt, sie gestehen ihre Schuld,
  • sie bestreiten nicht, für ihr Handeln verantwortlich zu sein,
  • und sie versuchen nicht, ihr Handeln zu rechtfertigen.
  • Sie anerkennen den Opferstatus.
  • Sie drücken schließlich aus, dass sie keinen Anspruch auf Verzeihung haben, sondern dass es in der Entscheidung des Opfers liegt, zu vergeben oder nicht. (Deshalb ist die Formel „Ich entschuldige mich.“ falsch gewählt. Man kann sich nicht selbst die Schuld vergeben. Man muss um Vergebung bitten.)

Auf diesen Gemeinsamkeiten lassen sich dann wieder gute Beziehungen gründen.

Das Sachlichkeitsgebot und die Tabuisierung von Emotionen

Begründungen für dieses Gebot:

  • Vermeidung unproduktiven Streits und gefährlicher Eskalierungen des Konflikts.
  • Vergleich zum Gerichtsprozess, wo die Parteien durch nicht persönlich betroffene Anwälte vertreten werden.
  • Orientierung am Modell rationaler Wahlen zur Maximierung des eigenen Nutzens.

Argumente, weshalb es unproduktiv sein kann, Emotionen auszublenden:

  • Emotionen sind ein konstitutiver Teil sozialer Konflikte.
  • Die meisten Menschen haben ihre Emotionen nicht (völlig) unter Kontrolle. Das heißt, sie können auch auf die Appelle von Mediatoren hin ihre Gefühlen nicht einfach abstellen, allenfalls ihren Ausdruck zu unterdrücken versuchen.
  • Wenn die Betroffenen ihren Gefühlsausdruck unterdrücken, haben sie ihre Gefühle noch nicht bearbeitet. Das heißt, die gefühlsmäßige Einschätzung des Anlasses hat sich nicht verändert. Sie haben noch keine neue Perspektive eingenommen und noch keine Information erhalten, die eine neue Bewertung des Sachverhaltes nahelegen würden. Sich nicht mit ihren Gefühlen zu befassen, bringt die Betroffenen nicht weiter. Sie bleiben emotional belastet.
  • Appelle der Mediatoren, sachlich zu bleiben, wirken als Rügen, sind eine zusätzliche Belastung.
  • Da die Menschen ihre Gefühle als berechtigt ansehen, wird ihr Vertrauen in die Mediatoren und das Mediationsverfahren dadurch gewiss nicht gestärkt.
  • Mediatoren verlieren eine sehr wichtige Quelle von Erkenntnis, wenn sie sich mit den Gefühlen der Parteien nicht befassen. Gefühle sind differenzierte Indikatoren der Beziehungen der Menschen zueinander und zu den diversen Anlässen, die sie emotional bewerten. Sie sind Indikatoren starker Betroffenheit. Sie informieren über die Art der Betroffenheit. Sollten wir aus der Mediation ausblenden, was den Parteien besonders wichtig ist? Die Tiefenstruktur eines Konflikts erfahren wir oft nur über die Analyse der Gefühle. Gefühle sagen viel aus über die Anliegen und die Sichtweisen der Parteien.

Die Bedeutung von Emotionen im sozialen Leben

Das weite Spektrum der Emotionen, die Bewertungen darstellen und zu Handlungen disponieren, spiegeln nicht nur die Nutzenrelationen, sondern auch die Bedeutung sozialer Normen: z.B. Schuld und Empörung, Kränkung, Bitterkeit, Scham, Eifersucht, Neid, Hass. Diese Emotionen haben in sozialen Konflikten eine große Bedeutung.

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Diese Emotionen disponieren häufig zu Verhalten, das einem rationalen Kalkül durchaus nicht entspricht:

  • Empörung motiviert zu Vorwürfen und Strafen,
  • Hass zu Vergeltung,
  • Scham zur Wiedererlangung von sozialem Ansehen, häufig ohne Kosten und Verluste zu beachten, die dafür in Kauf genommen werden.

Wie sollte die Zukunft gelingen, wenn diese in der Vergangenheit entstandenen Gefühls unbearbeitet bleiben? […] In allen Beziehungskategorien gelten spezifische Standards für Interaktionen und Austausch, Standards der Gerechtigkeit, der Loyalität, der Solidarität usw. Eine Verletzung dieser Standards wirft die Frage auf, ob die Beziehung in der bisherigen Form fortbestehen kann oder nicht. Und diese Frage muss geklärt werden, weil sie für den künftigen Austausch von großer Bedeutung ist. Wie sollte ohne Bezug zur Vergangenheit diese Frage geklärt werden? Ohne Aufarbeitung der Vergangenheit kein Vertrauen in die Zukunft! Das Eingeständnis von Fehlern kann Vertrauen schaffen.

Aggression ist psychologisch kein homogenes Konstrukt!

Aggression/Gewalt kann nicht nur viele Formen haben (Verletzen, Quälen, Erpressen, Ausstoßen, Zwingen, Vergewaltigen, Berauben, Bedrohen, Ächten, Strafen, Kränken, Verleumden, Einschüchtern, Demütigen u.a.m.), sondern auch viele verschiedene Motive. Sehr häufig resultiert aggressives Handeln aus erlebter Ungerechtigkeit, verletzten Ansprüchen, aber nicht immer.

Es gibt aggressives Handeln, um egoistische Ziele und Bedürfnisse durchzusetzen, als Demonstration von Macht und Überlegenheit, aus Lust an der Qual von Opfern, u.a.m.

Für die Mediation bei gewaltsamen Konflikten ist der Blick auf die Motive besonders wichtig, weil man Gewalthandlungen nicht verstehen kann, wenn man ihre Motive und damit ihre Ziele nicht kennt. Das Verständnis der Handlungen und Handlungsintentionen ist eine Voraussetzung für eine Klärung von Konflikten, deren Bereinigung und für die Suche nach einer Verständigung, die nachhaltig wirksam ist.

Aggression kann viele verschiedene Motive haben!

Folgende Motivhypothesen, die sich nicht immer ausschließen, sondern überlappen können, sind z.B. in Betracht zu ziehen:

  • Verteidigung legitimer Ansprüche und Rechte, z.B. das Recht auf Respekt, auf Besitz, auf Autonomie; auch vermeintlich legitime, angemaßte subjektive Ansprüche wie der Anspruch auf Gehorsam, auf Anerkennung der Führerschaft, auf Besitzstandswahrung sind als Hypothesen zu erwägen.
  • Vergeltung von erlittenem Unrecht, z.B. persönlicher Kränkung und erfahrener Respektlosigkeit.
  • Befriedigung von Hass und Rachegefühlen wegen erlittenen Unrechts, erlittener Kränkungen.
  • Kompensation von Demütigungen, Niederlagen, Statusverlust , wenn bspw. schlechte Schulleistung durch „männliche Härte“ kompensiert wird.
  • Verteidigung von religiösen oder ideologischen Überzeugungen oder Symbolen gegen Angriffe und Diffamierung, Vergeltung der Beleidigung von „heiligen“ Symbolen.
  • Selbstwertgewinnung durch ideologisch begründete Gewalt wie fallweise bei fremdenfeindlichen Aktionen.
  • Machtmotive und Selbstwerterhöhung durch Machtausübung.
  • Kampf um Macht und Status: Rivalenkämpfe auf unterschiedlichen Feldern – etwa um Freundschaften oder Zugehörigkeit zu einer Clique, um die Aufmerksamkeit einer Lehrperson, um die Mannschaftsführung im Sport, um die Führerschaft in Geschmacksfragen.
  • Einseitige Durchsetzung von vermeintlich legitimen Eigeninteressen.
  • Sadistische Lust am Leiden wehrloser Opfer, sexueller Sadismus.
  • Gerechtigkeit als Motiv: Vergeltung von Unrecht, Ausgleich unverdienter Vorteile, Protest gegen Staatsgewalt u.v.a.m.
  • Gehorsam gegenüber Führern, Angst vor Verstoßung: Aggression auf Befehl wie in vielen Banden, manchen Sekten.
  • Anpassung an eine Gruppe, Gruppendruck: Mitmachen bei Mobbing durch Gruppen.
  • Pflichterfüllung: Gewaltanwendung aus Verantwortung, z.B. Interventionen von Lehrern oder Mitschülern gegen Schülergewalt, gegen sexuelle Belästigung.
  • Solidarität, z.B. solidarischer Widerstand gegen Autoritäten, Vertuschung der Verfehlungen von Mitschülern.
  • Gegenwehr, Notwehr bei Angriff: Selbstschutz, auch Verteidigung Anderer.
  • Befreiung von Gängelei und Bevormundung: Emanzipation.
  • Mutprobe zur Selbstbestätigung, zur Kompensation von Inferioritätsgefühlen oder beschämenden Niederlagen, zur Vermeidung von Häme oder Herabsetzung.
  • Lust am Kampf, am Kräfte messen, wie das zwischen Fan Clubs quasi als Wettkampfsport ausgetragen wird.
  • Missgunst, Neid, wobei die erlebte Kränkung durch die wahrgenommenen Vorteile der beneideten Person, was immer diese Vorteile sein mögen (Besitz, Beliebtheit, Schönheit, Erfolge durch Leistungen, Status u.a.m.) durch Schädigung kompensiert wird.

Die Auflistung möglicher Motive soll zweierlei zeigen. Gewalt hat unterschiedliche Motive und Ziele. Wenn gegenseitiges Verstehen angestrebt wird, müssen diese geklärt werden.

Verstehen von Aggression

Verstehen von Aggression und Gewalt kann den Schlüssel liefern für ihre Eindämmung. Den Gewalttaten, die als Vergeltung einer Kränkung zu verstehen sind, ist auf andere Weise vorzubeugen als der Gewalt im Kampf von Hooligans gegeneinander oder der Schädigung einer beneideten Person. […]

Verstehen von Gewalt setzt voraus, das diese als Handlung eines Akteurs begriffen wird, als Handlung, mit der ein Motiv verfolgt, ein Ziel und spezifische Folgen angestrebt werden. Insofern hat eine Handlung für den Akteur einen Sinn, der verstanden werden kann und für eine Verständigung verstanden werden muss.

Es gibt im Unterschied dazu auch Versuche, Gewalt zu erklären.

Erklärungen von Gewalt führen diese auf Bedingungen zurück. Häufig genannte Bedingungen sind Gewalterfahrungen in der Kindheit, defizitäre moralische Sozialisation, Rechtfertigungen von Gewalt in einer Kultur oder Subkultur ( z.B. von Gewalt gegen Feinde, gewalttätige Strafen in der Kindererziehung, Gewalt gegen Frauen, gegen Fremde, gegen Abweichler usw.), Persönlichkeitsmerkmale wie fehlende Impulskontrolle, Aggressivität als Eigenschaft, Autoritarismus / Autoritätshörigkeit, fehlende Empathie, Einstellungen wie Fremdenfeindlichkeit, die Prävalenz von Gewalt in Medien u.a.m. Als Belege für solche Erklärungshypothesen werden empirische Korrelationen zwischen den Bedingsvariablen und Indikatoren für Gewaltbereitschaft angeführt. Die Erklärungshypothesen können durchaus nutzbar gemacht werden für das Ziel der Eindämmung von Gewalt, nämlich präventiv, indem man versucht, diese Bedingungen einzudämmen.

Der Sinn eines einzelnen Gewaltaktes, einer Aggression ist mit solchen Erklärungshypothesen nicht ermittelt, d. h. mit Erklärungen der genannten Art haben wir eine Gewalthandlung noch nicht verstanden. Muss man sie verstehen?

Verstehen versus Bestrafen

Die intuitive, spontane Reaktion auf Gewalt und Aggression ist Gegenaggression oder Strafe und Vergeltung, wenn sich das Opfer oder Zeugen stark genug fühlen. Machtvolle Gegenaggression kann Respekt einflößen. Die korrektive und präventive Wirkung von Strafen wird im Allgemeinen aber überschätzt ( Amelang 1986). Strafe fördert in der Regel auch nicht die Einsicht, sich falsch verhalten zu haben, nicht die innere Anerkennung der verletzten Normen, sondern eher deren Ablehnung und die Ablehnung des sozialen Systems, das sie durchsetzen will ( Montada, 2002 b). Strafe fördert auch nicht die Beziehung zum Opfer. […]

Sich um Verstehen der Tat und der Täter zu bemühen bedeutet weder eine Entschuldigung der Täter, noch eine Legitimierung von Aggression. […] Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Beziehung und die Befähigung zu einer konstruktiven Beilegung von Konflikten.

Hier finden Sie den Blog-Artikel „Empörung und Mediation“ von Prof. Dr. Leo Montada.

Dr. Leo Montada war Professor für Pädagogische Psychologie an der Universität Konstanz und folgte 1972 einem Ruf an die Universität Trier, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2003 wirkte. Neben seiner Tätigkeit an der Universität war er von 1979 bis 2004 zugleich Direktor des Leibniz Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID). Von 1982 bis 1995 war er Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin und leitete von 1993 bis 2000 das Zentrum für Gerechtigkeitsforschung an der Universität Potsdam. Von 1997 bis 2002 war er Gründungspräsident der International Society for Justice Research (ISJR).

Quelle:

Literaturempfehlungen:

  • Montada, L. & Kals, E. (2013). Mediation: Pschologische Grundlagen und Perspektiven (3. erweiterte Auflage). Weinheim: Beltz PVU.
  • Dieter, A., Montada, L. & Schulze, A. (Hrsg.) (2000). Gerechtigkeit im Konfliktmanagement und in der Mediation. Frankfurt/M.: Campus.
  • Oerter, R. & Montada, L. (Hrsg.) (2008). Entwicklungspsychologie. Weinheim: Psychologie Verlags Union (6. Auflage).

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